Donnerstag, 7. August 2008

Begriff der Rangordnung

Wenn Sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen, werden Sie unweigerlich mit der Rangordnung in Berührung kommen!

Aber was ist eine Rangordnung überhaupt?

Laut http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?AngID=1&StID=338460&DstID=188 ist eine Rangordnung, wenn der Eigentümer eines Grundstückes für die beabsichtigte Veräußerung oder Verpfändung des Grundstückes im Grundbuch (Eigentums- bzw. Lastenblatt) die Rangordnung anmerken lässt. Vom Gerichtsbeschluss, mit dem die Anmerkung bewilligt wird, darf nur eine Ausfertigung erteilt werden (Rangordnungsbeschluss).

Die Anmerkung der Rangordnung verliert ihre Wirksamkeit mit Ablauf eines Jahres nach ihrer Bewilligung und ist nicht verlängerbar. Die Einverleibung des Eigentums- bzw. Pfandrechts im Rang der Anmerkung kann nur von demjenigen beantragt werden, der mit der einverleibungsfähigen Urkunde auch den Rangordnungsbeschluss vorlegt.

Im Grunde stellt es eine "Sperre" des Grundbuches dar und ist eine Absicherung für den Käufer bzw. Hypothekargläubiger!

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