Donnerstag, 21. August 2008

In den Keller dringt Wasser ein! Was nun?

Wenn der Keller undicht ist, dann hilft sehr oft eine Dränage (Drainage). Schon oft gehört, aber was ist das eigentlich genau?

Laut http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?AngID=1&StID=361568&DstID=188 werden unter dem Begriff Drainage alle Maßnahmen zusammengefasst, die Oberflächenwasser oder Stauwasser (zB enstanden durch Hangwasser) vom Bau ableiten.

An der Kellerwand leiten Dränmatten oder Dränplatten das Wasser ab. Um das Wasser von Feststoffen zu befreien, sind Dränmatten in der Regel mit einer Filterschicht versehen. Die Filterung kann auch durch ein zusätzliches Filtervlies übernommen werden. Das abgeleitete Wasser wird in Dränrohre gesammelt und abgeführt. Dränrohre mit einem Filtermantel werden als Vollfilterrohre bezeichnet. Unter Fliesenbelägen von Balkonen und Terrassen sorgt eine Flächendränage (Dränmatte) für die Ableitung von eindringendem Sickerwasser!

Donnerstag, 14. August 2008

Vorkaufsrecht im Grundbuch - was nun?

Bezugnehmend auf http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?AngID=1&StID=396840&DstID=188 möchten wir Ihnen gerne das Vorkaufsrecht näher bringen!

Ist ein Grundstück durch ein Vorkaufsrecht (§ 1072 ff ABGB) belastet, so hat der Eigentümer dem Berechtigten das Grundstück anzubieten, wenn er einen Verkauf an einen Dritten beabsichtigt. Durch die Eintragung im Grundbuch wirkt es gegenüber dem jeweiligen Eigentümer. Bei Ausübung seines Rechtes muss er den vollen Kaufpreis bezahlen, der von einem Dritten verbindlich geboten wird und alle Nebenbedingungen erfüllen!

Bei einer Enteignung, einer Zwangsversteigerung, eines Tausches oder einer Belastung kann das Vorkaufsrecht nicht ausgeübt werden!

Freitag, 8. August 2008

Das Vadium! Was ist das?

Wer sich mit Versteigerungen und Edikten beschäftigt, kommt unweigerlich mit dem Begriff Vadium in Kontakt!

Aber was ist ein Vadium überhaupt?

Laut http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?AngID=1&StID=396642&DstID=188 ist das Vadium eine vor der Zwangsversteigerung von Liegenschaften von den Bietern zu leistende Sicherheit, im allgemeinen mindestens 10 % des Schätzwertes. Es ist in Bargeld, bestimmten inländischen Wertpapieren und Sparbüchern bei Gericht zu erlegen und wird auf die vom Meistbietenden zu erbringenden Leistungen angerechnet. Den übrigen nicht zum Zug gekommenen Bietern wird der Erlag am Schluss des Versteigerungstermins zurückgestellt!

Vielleicht wäre es ja sinnvoll, ein Vadium auch bei normalen Immobilienkäufen einzuführen, sodass der Verkäufer mehr Sicherheit hat!

Donnerstag, 7. August 2008

Begriff der Rangordnung

Wenn Sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen, werden Sie unweigerlich mit der Rangordnung in Berührung kommen!

Aber was ist eine Rangordnung überhaupt?

Laut http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?AngID=1&StID=338460&DstID=188 ist eine Rangordnung, wenn der Eigentümer eines Grundstückes für die beabsichtigte Veräußerung oder Verpfändung des Grundstückes im Grundbuch (Eigentums- bzw. Lastenblatt) die Rangordnung anmerken lässt. Vom Gerichtsbeschluss, mit dem die Anmerkung bewilligt wird, darf nur eine Ausfertigung erteilt werden (Rangordnungsbeschluss).

Die Anmerkung der Rangordnung verliert ihre Wirksamkeit mit Ablauf eines Jahres nach ihrer Bewilligung und ist nicht verlängerbar. Die Einverleibung des Eigentums- bzw. Pfandrechts im Rang der Anmerkung kann nur von demjenigen beantragt werden, der mit der einverleibungsfähigen Urkunde auch den Rangordnungsbeschluss vorlegt.

Im Grunde stellt es eine "Sperre" des Grundbuches dar und ist eine Absicherung für den Käufer bzw. Hypothekargläubiger!

Blog Immobilien ABC geht online!

Ab sofort können Sie hier interessante Themen rund um die Immobilie lesen und auch kommentieren!

Wir würden uns freuen, wenn Sie sich aktiv beteiligen!